FRAGE: 16 – VERSION: 2020 – THEMA: A – GESELLSCHAFT – schwarz 5 Punkte

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Im Streit um den Einsatz der Gesichtserkennungssoftware bei den Ermittlungen zu den Krawallen am Rande des G-20-Gipfels hat die Hamburger Innenbehörde Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Ziel sei es, gerichtlich zu klären, ob die vorhandene Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung für den Einsatz der Software ausreichend ist oder eine gesonderte Spezialermächtigung geschaffen werden muss.

 

Debatte:
Ist das der Start in eine Tendenz in Richtung ‚China Scoring‘?

 

Debatte:
Verfassungsrechte werden tangiert
Innensenator Andy Grote (SPD) hält die vorhandenen Regelungen für ausreichend. „Ohne die Nutzung einer entsprechenden Software würde eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit beziehungsweise Strafverfolgung erheblich erschwert, in einigen Fällen unmöglich gemacht“, warnte er.

 

 

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