FRAGE: 17 – VERSION: 2020 – THEMA: B – POLITIK – rot – 4 Punkte

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Die Gesamtpartei der AFD wird vom BfV als Prüffall bearbeitet. Eine derartige Einstufung gab es zuvor für keine andere im Bundestag vertretene Partei, wie es aus dem Bundesamt hieß. Die AfD gilt damit derzeit zwar noch nicht als offen extremistisch; für eine Verfassungsfeindlichkeit gibt es noch keine ausreichenden Belege.

 

Ist das richtig?

 

Verfassung und Grundrechte gelten auch für Parteien.

 

 

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