FRAGE: 33 – VERSION: 2020 – THEMA: A – GESELLSCHAFT – schwarz 5 Punkte

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21 Tote und kein Urteil beim Loveparade Prozess.

 

Wir kann das sein und kann es ein objektives Rechtsempfinden dafür geben?

 

Es gebe zwar eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass den Angeklagten die vorgeworfenen Taten nachgewiesen werden könnten. Es käme allenfalls eine geringe bis „allenfalls mittelschwere“ individuelle Schuld der Angeklagten in Betracht. Ausgehend von der Unschuldsvermutung sei demnach die lange Verfahrensdauer von über acht Jahren als schuldmindernd anzusehen, da diese eine besondere Belastung für die Angeklagten darstelle.
Zudem waren nach Auffassung der Richter Entscheidungen und Versäumnisse der Polizei am Veranstaltungstag mitursächlich für den fatalen Verlauf. Dazu habe die Aufstellung einer Polizeikette auf der Rampe zum Gelände gehört. Außerdem die nicht abgestimmten Öffnungen der „Vereinzelungsanlagen“ für die Besucher an den Durchgängen, erhebliche Störungen der Kommunikation und Entscheidungen am Veranstaltungstag entgegen den vorherigen Absprachen.

 

 

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